Die Gilde
Die Gilde,
[
689-690] plur. die -n, ein Wort,
welches in Niederdeutschland und den mitternächtigen Ländern am bekanntesten
ist. 1) Eine geschlossene Gesellschaft, welche zu gewissen Zeiten auf
gemeinschaftliche Kosten schmauset, dergleichen Gesellschaften ehedem sehr
häufig waren. Im Angels. Gild, im Schwed. Gilde, im Engl. Guild. Daher denn in
weiterer Bedeutung auch wohl ein jeder Schmaus, eine jede Zeche, und die dazu
versammelten Personen, ein Gelag, eine Gilde genannt werden. 2) In noch
weiterer Bedeutung, eine jede Gesellschaft, d. i. mehrere zu Erreichung einer
gemeinschaftlichen Absicht verbundene Personen. Die Schützengilde, die
Schützengesellschaft. Besonders sind in den Niedersächsischen Städten die
Zünfte oder Innungen der Handwerker unter dem Nahmen der Gilden bekannt. In den
meisten solcher Städte werden kleinere Zünfte Gilden, größere aber Ämter
genannt, dagegen in Osnabrück, wo die gesammte Bürgschaft in Gilde und Wehr
eingetheilet ist, die Gilde zehen Ämter oder große Gilden unter sich begreift.
Anm. Es stammet wohl, wie schon die meisten Wortforscher behauptet haben, von
Geld und gelten, ehedem gelden, her, und bezeichnet eigentlich eine solche
Gesellschaft, welche sich zu gewissen gemeinschaftlichen Kosten verbindet, wie
Gelag von zusammen legen; indem Geld ehedem auch von einer jeden Steuer, von
einer jeden Anlage, selbst von Collecten gebraucht wurde. Ne villani collectam
faciant quam vulgo Geldam vocant, heißt es in Capit. Karlomanni von 882 bey dem
Schiltev, und in den Act. Synodi Duriens. Von 779 bey dem Harzheim kommt
Gildonia für coetus, contubernium, vor. Indessen muß es doch auch schon sehr
früh von Gemeinschaft, Verbindung überhaupt seyn gebraucht worden, indem es
schon in der alten bekannten Entsagung des Teufels von 743 heißt:
Forsachistu-allom diabol gelde? Entsagest du aller Gemeinschaft mit dem Teufel?
S. Geld. Im Lappländischen ist Gelde eine Dorfschaft.
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