Die Gewißheit
Die Gewißheit,
[
671-672] plur. die -en, der Zustand, da
eine Sache gewiß ist, in den weitern und figürlichen Bedeutungen dieses Wortes,
ohne Plural; zuweilen aber auch eine gewisse Sache selbst, mit demselben. 1)
Der Zustand, da man vor unwillkürlichen Bewegungen sicher ist. Die Gewißheit
des Ganges. Die Gewißheit der Hand, des Pinsels, des Grabstichels. 2) Die
Abwesenheit der Gefahr, des Aufhörens oder der Veränderung. Die Gewißheit
seiner Besoldung, seiner Einkünfte. 3) Die Eigenschaft einer Sache, kraft
welcher man sich auf dieselbe verlassen kann. Die Gewißheit einer Zusage. Auch
zuweilen eine solche sichere, gewisse Sache selbst. Wegen einer Sache Gewißheit
geben, d. i. ein sicheres Unterpfand. 4) Die Abwesenheit der Gefahr des
Gegentheils. Die Gewißheit des Todes, des Friedens u. s. f. 5) Besonders in
Ansehung der Erkenntniß. (a) Objective, das Daseyn eines Dinges selbst, so
fernes mit Überzeugung erkannt wird. Die Gewißheit einer Wahrheit, einer
Nachricht u. s. f. Zuweilen auch im Concreto, eine solche Sache selbst, in
Ansehung der festen Überzeugung derselben. Die Wahrheiten müssen in uns zu
Gewißheiten werden. (b) Subjective, derjenige Zustand der Erkenntniß, bey
welchen keine Furcht des Gegentheils weiter vorhanden ist; ohne Plural. Etwas
mit Gewißheit erkennen, einsehen. Eine Gewißheit von etwas haben. Etwas zur
Gewißheit bringen. Jene Stille der Leidenschaft, jene Gewißheit der besten
Erwartungen - ach, sie ist vielleicht unwiederbringlich verloren! Hermes. Die
moralische Gewißheit, derjenige Zustand der Erkenntniß, da man keine
vernünftige Ursache hat, das Gegentheil für wahr zu halten; die mathematische
oder geometrische Gewißheit, wenn das Gegentheil als eine Unmöglichkeit erkannt
wird. Es gibt viele Dinge, von welchen sich keine Gewißheit erlangen läßt. Anm.
Schon bey dem Ruvdeport im 9ten Jahrh. Kuisheit, in dem alten Fragmente auf
Carln den großen bey dem Schilter Wisheid. [
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