Der Gewissensbiß
Der Gewissensbiß,
[
669-670] des -sses, plur. die -sse,
Unruhe und Mißvergnügen aus dem Bewußtseyn begangener unrechtmäßiger
Handlungen; ehedem auch die Gewissensrüge. Gewissensbisse empfinden. Die
Gewissensbisse heilen, diese Unruhe heben.