Der Gewandschneider
Der Gewandschneider,
[
655-656] des -s, plur. ut nom. sing. in
vielen Städten Ober- und Niederdeutschlandes, besonders des letztern, eine
besondere Art Kramer, welche berechtiget sind, wollene Tücher auszuschneiden,
d. i. nach Elle zu verkaufen. In Nieders. Wandsnider, in dem alten Augsburg.
Stadtrechte aus dem 13ten Jahrhunderte Gewandsnyder, im mittlern Lat.
Pannicida. In dem Vertrage zwischen dem Churfürsten von Mainz und der Stadt
Erfurt von 1280 handelt ein eigener Artikel von dem Gewand schneiten. Niemand
sol Gewand schneiten zu Erfurt denn uff dem Friedes Erz-Bischoves unter den
Gademen u. s. f. das ist, ausschneiden. Wachter verstand unter einem
Gewandschneider irrig Sartorem, einen Schneider.