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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Gewandfall

Der Gewandfall, [655-656] des -es, plur. die -fälle, an einigen Orten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes, der Fall, wo der Grundherr bey dem Tode eines Unterthanen dessen bestes Gewand, oder Kleid, zu erben befugt ist, und das Recht, sich dieses Gewand anzumaßen, ohne Plural; welches auch das Gewandrecht genannt wird. In Nieders. Watmal.
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