Die Gewaltthätigkeit
Die Gewaltthätigkeit,
[
653-654] plur. die -en. 1) Die
Eigenschaft einer Handlung, da sie mit ungerechter Anwendung der überlegenen
Macht geschiehet; ohne Plural. Die Gewalthätigkeit eines feindlichen Einfalles.
2) Eine solche Handlung selbst. Gewaltthätigkeiten vornehmen, begehen. Im
Oberdeutschen sind dafür auch die Wörter Gewaltthat, Begewaltigung,
Vergewaltigung, Thathandlung üblich.