Gewaltsam
Gewaltsam,
[
653-654] -er, -ste, adj. et adv. mit
Gewalt, der Gewalt ähnlich, in derselben gegründet, doch nur so fern Gewalt die
Anwendung überlegener oder doch heftiger Kräfte bey Überwindung eines
Widerstandes bedeutet. Gewaltsame Mittel anwenden. Gewaltsame Arzeneymittel.
Die gewaltsame Hinderung einer Handlung. Ohne gewaltsame Verdrehung kann diese
Erklärungsart nicht Statt finden. Ein gewaltsamer Tod, im Gegensatze eines
natürlichen. Gewaltsam läßt die Sittlichkeit der Anwendung der überlegenen
Macht unentschieden. Dagegen gewaltthätig alle Mahl eine unbefugte Gewalt
ausdruckt. In der edlen Schreibart stehet das erstere auch zuweilen für heftig,
mit Anwendung aller Kräfte. Leidenschaften, die den Geist gewaltsam zur
Entwickelung oft unmöglicher Ideen antreiben.