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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Gewaltgericht

Das Gewaltgericht, [653-654] des -es, plur. die -e, an einigen Orten, z. B. zu Cöln, ein Gericht, welches über zugefügte Gewalt, d. i. über thätige Injurien urtheilet; zum Unterschiede von dem Amtgerichte, welches sich nur mit Schmähworten beschäftiget. S. Gewalt 1. 2) und Gewaltrichter.
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