Das Gewaltgericht
Das Gewaltgericht,
[
653-654] des -es, plur. die -e, an
einigen Orten, z. B. zu Cöln, ein Gericht, welches über zugefügte Gewalt, d. i.
über thätige Injurien urtheilet; zum Unterschiede von dem Amtgerichte, welches
sich nur mit Schmähworten beschäftiget.
S. Gewalt 1. 2) und Gewaltrichter.