Die Gewahrsame
Die Gewahrsame,
[
649-650] plur. die -n, ein nur noch hin
und wieder in der gerichtlichen Schreibart übliches Wort. 1) Verwahrung; ohne
Plural. Etwas in seine Gewahrsame nehmen, in seine Verwahrung. Einen Verbrecher
in guter Gewahrsame halten. 2) Ein sicherer Ort. Sich in seine Gewahrsame
machen, in den Hafen; in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist.
S. die Gewähr 1. Anm. Nieders. Ware, bey dem Ottfried.
in der ersten Bedeutung Wara. Das Oberdeutsche gewahrsam, aufmerksam, wachsam,
gehöret zu dem Nebenworte gewahr,
S. dasselbe. [
651-652]