Gevollmächtigen
Gevollmächtigen,
[
645-646] verb. reg. act. mit Vollmacht
versehen; wofür doch bevollmächtigen üblicher ist,
S. dasselbe. Am meisten wird von diesem Zeitworte noch
das Mittelwort in Gestalt eines Hauptwortes gebraucht, ein Gevollmächtigter,
für Bevollmächtigter, ungeachtet auch dieses theils richtiger, theils der
anständigen Sprechart gemäßer ist.