Der Gevatter
Der Gevatter,
[
645-646] des -n, plur. die -n, Fämin.
die Gevatterinn, plur. die -en, im gemeinen Leben, eine Person, welche ein Kind
aus der Taufe hebet, ein Taufzeuge, doch nur in Beziehung so wohl der Ältern
des Kindes, als der übrigen Taufzeugen; so wie eine solche Person in
Betrachtung des Kindes, und das Kind in Betrachtung der Taufzeugen ein Pathe
genannt wird. Jemanden zu Gevatter (eigentlich zum Gevatter) bitten, ihn
bitten, einen Taufzeugen abzugeben. Gevatter stehen, bey einem Kinde Gevatter
(nicht zu Gevatter) stehen, es aus der Taufe heben. Mit einem Gevatter stehen,
mit ihm zugleich Taufzeuge seyn. Anm. Schon in den Monseeischen Glossen heißt
eine Gevatterinn Givatar. Es ist das Wort Vater mit der Vorsylbe ge, wird aber
nur in der schon gedachten Bedeutung von einem geistlichen Vater gebraucht. Das
geschärfte a und doppelte t rühret von der gemeinen Aussprache her, wo man
Vatter spricht. In Elsaß und Oberschwaben lautet Gevatter Pfetter, im Angels.
Gotfader, (gleichsam Vater in Gott,) im Dän. Gudfader, Gudmoder, im Nieders.
nur Fadder, Schwed. Fadder, im Fämin. Fadderske.
S. Pathe. Im gemeinen Leben einiger Gegenden wird
Gevatter in beyden Geschlechtern gebraucht, meine Frau Gevatter, für
Gevatterinn; so wie man im männlichen Geschlechte auch wohl Gevattersmann sagt.