Der Gesundheitsrath
Der Gesundheitsrath,
[
641-642] des -es, plur. die -räthe. 1)
Ein aus Ärzten bestehendes Collegium, welches Dinge, welche die Gesundheit der
Einwohner eines Ortes oder einer Provinz betreffen, zu verordnen hat; ohne
Plural. Ein solcher Gesundheitsrath wird in manchen Ländern ein Collegium
Sanitatis, oder Sanitäts-Collegium genannt. 2) Von Individuis, ein Mitglied
eines solchen Gesundheitsrathes. Im Scherze auch zuweilen ein jeder Arzt, so
fern er Rathschläge zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit
ertheilet.