Gestatten
Gestatten,
[
635-636] verb. reg. act. Freyheit geben
oder lassen, etwas zu thun, verstatten. Den Kindern allen Muthwillen gestatten.
Diese Bedenklichkeiten gestatteten es mir vorher nicht, meinen Willen dazu zu
geben. Cajus gestattet sich nicht die geringste Ruhe.
Herre Got gestatte mir Das ich sie sehen muesse, Reinmar der
Alte.
Daher die Gestattung. Anm. Schon Ottfried gebraucht gistatan
für zulassen. An einem andern Orte bedeutet es bey ihm befestigen, und in dem
alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter wird es auch für
erstatten gebraucht, so wie es in Boxhorns Glossen durch stellen erkläret wird.
Das Nieders. staden, gestaden, bedeutet sl wohl gestatten, als auch bestätigen.
Alles von Statt, Raum, Ort, Platz, da es denn, wenn es für zulassen stehet,
eigentlich Platz, Raum geben, bedeutet. [
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