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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Gesetzlich

Gesetzlich, [625-626] adj. et adv. 1) Dem Gesetze gemäß, in demselben gegründet. Eine Liebe, so gesetzlich, daß unsere Vorgesetzten sie billigen, Dusch. Man muß in der Moral nicht mit gesetzlicher Ängstlichkeit auf Kleinigkeiten fallen.
So mehrt er Stamm und Gut, ist achtsam und verschwiegen, Scharffinnig im Beruf, gesetzlich im Vergnügen, Haged.
2) Unter dem Gesetze, so wohl der Verbindlichkeit, als der Strafe des Gesetzes unterworfen; doch nur in der Deutschen Bibel. Die gesetzliche Haushaltung Gottes, unter dem Gesetze, im alten Testamente. Der gesetzliche Zustand, der Zustand der herrschenden Sünde, wo sich der Mensch unaufhörlich der im Gesetze gedroheten Starfe schuldig macht. 3) Nach dem Gesetze. Die gesetzliche Verunreinigung der Juden.
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