Gesetzlich
Gesetzlich,
[
625-626] adj. et adv. 1) Dem Gesetze
gemäß, in demselben gegründet. Eine Liebe, so gesetzlich, daß unsere
Vorgesetzten sie billigen, Dusch. Man muß in der Moral nicht mit gesetzlicher
Ängstlichkeit auf Kleinigkeiten fallen.
So mehrt er Stamm und Gut, ist achtsam und verschwiegen,
Scharffinnig im Beruf, gesetzlich im Vergnügen, Haged.
2) Unter dem Gesetze, so wohl der Verbindlichkeit, als der
Strafe des Gesetzes unterworfen; doch nur in der Deutschen Bibel. Die
gesetzliche Haushaltung Gottes, unter dem Gesetze, im alten Testamente. Der
gesetzliche Zustand, der Zustand der herrschenden Sünde, wo sich der Mensch
unaufhörlich der im Gesetze gedroheten Starfe schuldig macht. 3) Nach dem
Gesetze. Die gesetzliche Verunreinigung der Juden.