Die Gesellschaftsrechnung
Die Gesellschaftsrechnung,
[
623-624] plur. inus. in der
Rechenkunst, eine Rechnungsart, welche einen gegebenen Gewinst unter die
Glieder der Gesellschaft nach dem Verhältnisse ihrer Einlage theilen lehret;
die Gesellschaftsregel, Regula Societatis.