Der Geschäftsträger
Der Geschäftsträger,
[
603-604] des -s, plur. ut nom. sing.
ein gutes, aber am meisten im Oberdeutschen bekanntes Wort, jemanden zu
bezeichnen, der eines andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte
träget, d. i. verwaltet; Franz. Charge d'affaires, auch Geschäftsführer.