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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Geschäftsträger

Der Geschäftsträger, [603-604] des -s, plur. ut nom. sing. ein gutes, aber am meisten im Oberdeutschen bekanntes Wort, jemanden zu bezeichnen, der eines andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte träget, d. i. verwaltet; Franz. Charge d'affaires, auch Geschäftsführer.
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