Die Gesammtstimme, oder Sammtstimme
Die Gesammtstimme, oder Sammtstimme,
[
599-600] plur. die -n, in dem Deutschen
Staatsrechte, eine Stimme auf den Reichs- und Kreistagen, woran mehrere
gemeinschaftlichen Antheil haben; Votum curiatum. So hatten auf dem Reichstage
zu Regensburg die gefürsteten Prälaten nach ihren zwey Classen oder Bänken
zwey, die vier Grafen-Collegia aber vier Gesammtstimmen.