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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Gesammtstimme, oder Sammtstimme

Die Gesammtstimme, oder Sammtstimme, [599-600] plur. die -n, in dem Deutschen Staatsrechte, eine Stimme auf den Reichs- und Kreistagen, woran mehrere gemeinschaftlichen Antheil haben; Votum curiatum. So hatten auf dem Reichstage zu Regensburg die gefürsteten Prälaten nach ihren zwey Classen oder Bänken zwey, die vier Grafen-Collegia aber vier Gesammtstimmen.