Gesammt
Gesammt,
[
599-600] adj. alle Theile eines Ganzen,
alle Dinge einer Art zusammen genommen. 1) Eigentlich. Mit gesämmter Macht, mit
der ganzen Macht. Mit gesammter Hand, mit vereinigten Kräften. Der gesammte
Rath. Die gesammten Einwohner. Der gesammte Gott, das göttliche Wesen mit allen
seinen Vollkommenheiten. Seine Pflichten nach ihrem gesammten Umfange erfüllen.
Sein gesammtes Verhalten nach der Vorschrift des Gesetzes einrichten. Die
gesammten Leben, welche die Unterthanen an einigen Orten der Gerichtsobrigkeit
in Sterbefällen entrichten, daher sie auch die Sterbelehen heißen; im
Gegensatze der sonderbaren oder Erblehen, und der Kauflehen oder Annehmelehen.
Ingleichen als ein Nebenwort, doch nur mit dem Vorworte in. Sie alle ins
gesammt. Die Einwohner wurden ins gesammt straffällig gefunden; welches einige
als Ein Wort insgesammt schreiben. 2) Zu einer gewissen Absicht vereinigt,
gemeinschaftlich; doch nur in einigen Fällen. Die gesammte Hand, im
Lebenswesen, der Zustand, die Eigenschaft, da mehrere zugleich mit einem und
eben demselben Leben belehnet werden; die Mitbelehnschaft; da denn dergleichen
Mitbelehnten auch wohl die Gesammthänder genannt werden. So auch in den meisten
der folgenden Zusammensetzungen. Anm. Dieses Wort ist eigentlich das Mittelwort
des veralteten Zeitwortes gesammen, zusammen nehmen, versammeln, welches bey
dem Ottfried vorkommt, wo es gisammanon lautet. Eben derselbe gebraucht
gisamane und gisemotin für gesammt.
S. Allesammt, Sammt, Sämmtlich und Sammeln.
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