Das Gerücht
Das Gerücht,
[
597-598] des -es, plur. die -e. 1) Eine
entfernte Nachricht von einer Neuigkeit, besonders wenn sie unter vielen
mündlich fortgepflanzt wird. Es gehet ein Gerücht, daß das Türkische Heer
geschlagen worden. Ein Gerücht ausbreiten, verbreiten, unter die Leute bringen.
Das sind ungegründete Gerüchte. Gemurmel, Gerede, Gerücht und Geschrey sind
bloß in der innern Stärke der fortgepflanzten mündlichen Nachricht verschieden.
2) Figürlich, das mündliche Urtheil anderer von den Vorzügen eines Menschen;
ohne Plural. Ein gutes Gerücht haben, einen guten Nahmen, in einem guten Rufe
stehen. Ein böses Gerücht haben. Jemanden in ein böses Gerücht bringen. Anm. Im
Nieders. Ruchte, im Holländ. Rucht, im Schwed. Rykte. Ihre leitet es von rügen,
mündlich fortpflanzen, her; allein, es ist wohl unläugbar, daß es, Wachters
Ableitung zu Folge, von Ruf und rufen abstammet, weil die Verwechselung der
Blase- und Hauchlaute etwas sehr gewöhnliches ist, man auch in den mittlern
Zeiten ohne Unterschied Gerüft und Gerücht findet. In den Bremischen Statuten
bedeutet Rucht ein Geräusch, Geruchte aber so wohl ein Feuergeschrey, als auch
das Zetergeschrey, welches im Oberdeutschen das Gerüft genannt wurde. Sonst war
für Fama, Gerücht, im Oberdeutschen auch die Gech, von jahen, sagen, die Mähre,
bey dem Ottfried Maru, ingleichen Murmelung, gleichsam Gemurmel, üblich.
S. Ruchtbar und Ruf. [
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