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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Gerichtsstab | | Die Gerichtsstatt

Der Gerichtsstand

Der Gerichtsstand, [589-590] des -es, plur. die -stände. 1) Die Verbindlichkeit vor einem Gerichte zu stehen, d. i. von demselben Recht zu nehmen, ohne Plural. Jemanden von dem Gerichtsstande des Stadtgerichtes befreyen. 2) Dasjenige Gericht selbst, welchem man zu Recht zu stehen, oder sein Recht von demselben zu nehmen verbunden ist, Judex competens; im Oberdeutschen die Behörde. Sich an seinen gehörigen Gerichtsstand wenden. Der erste Gerichtsstand, die erste Instanz, das Untergericht. Der höchste Gerichtsstand, die höchste Instanz.
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