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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Gerichtsfrohn | | Die Gerichtsgefälle

Die Gerichtsgebühren

Die Gerichtsgebühren, [587-588] sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz.
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