Der Gerichtsdiener
Der Gerichtsdiener,
[
587-588] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Bedienter, welcher dem Gerichte aufzuwarten verpflichtet ist, und wenn er
zugleich zu Verschickungen gebraucht wird, auch Gerichtsbothe heißt; im
Oberdeutschen Gerichtsweibel, in Bremen Waltknecht, Waldbode, d. i.
Gewaltbothe.