Gereichen
Gereichen,
[
581-582] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und das mit der Vorsylbe ge verlängerte Zeitwort
reichen ist, aber in einigen Bedeutungen desselben vorkommt. 1) * Eigentlich,
für reichen, in der Ausdehnung der Länge nach berühren, gelangen; eine im
Hochdeutschen veraltete Bedeutung.
Herr laß mein Recht vor dich gereichen, Opitz Ps. 43.
Im thätigen Verstande wird es noch in der Jägerey gebraucht,
wo gereichen so viel ist, als den Habicht nachfliegen lassen. 2) Figürlich, die
Ursache einer Folge, das Mittel einer Wirkung werden, welche letztere mit dem
Vorworte zu ausgedruckt wird. Das wird dir zum Vortheil, zur Ehre, zur Schande,
zum Schaden gereichen. Übel in einzelnen Theilen kann zur Vollkommenheit des
Ganzen gereichen. Das gereicht seinem Herzen zur Ehre. Die Strafe wird zu
deinem Besten gereichen. Umstände, welche zur Verkürzung des Lebens gereichen.
Anstalten, welche zum gemeinen Besten gereichen. Anm. Im Oberdeutschen kommt in
dieser letzter Bedeutung auch das einfache reichen vor.
Das wirt warlich gar zu klainen Eren reichen meiner Frawen,
Theuerd. Kap. 77.
Im Schwed. ist raecka hinreichen, genug seyn. Siehe Gerathen
2. [
583-584]