Die Genossenschaft
Die Genossenschaft,
[
569-570] plur. die -en, 1) Der Zustand,
da zwey oder mehrere einerley Umstände mit einander gemeinen haben; ohne
Plural. Besonders wurde es ehedem von der Gleichheit des Standes gebraucht. 2)
Die Genossen selbst, als ein Ganzes betrachtet, in welcher Bedeutung es an
einigen Orten für Zunft, Innung, Gesellschaft üblich ist. Im Hochdeutschen wird
es in beyden Bedeutungen wenig gebraucht. Bey dem Kero Kinozsceffi, bey dem
Notker Gnozscaft, im Nieders. Nothschaft, Genothschaft.