* Genießlich
* Genießlich,
[
567-568] adj. et adv. welches nur im
Oberdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber fremd ist. 1) Was sich genießen, d.
i. als Speise oder Trank zu sich nehmen lässet; genießbar. 2) Zur Ungebühr auf
seinen Genieß, d. i. Nutzen, Vortheil, bedacht, eigennützig, vortheilhaft,
interessirt.
Der Krämer nützer Schwur und ihr genießlich Lügen, Logau.
S. Genieß 2. 3) Nutzen bringend, nützlich, einträglich.
Wer im Geringen bübelt, wo man nicht viel gewinnt, Wird mehr
in Sachen vortheln, die mehr genießlich sind, ebend.