Der General
Der General,
[
559-560] des -es, plur. die -e, aus dem
mittlern Lat. Generalis, eine Person zu bezeichnen, welche unter mehrern ihrer
Art, die höchste Würde hat; doch nur in einigen bereits eingeführten Fällen. So
heißt bey verschiedenen Mönchsorden in der Römischen Kirche das Oberhaupt des
ganzen Ordens der General, zum Unterschiede von den Provinzialen, welches die
ihm untergeordneten Häupter in den Provinzen sind. In dem Kriegswesen
Deutschlandes und der meisten nordischen Staaten ist der General ein vornehmer
Befehlshaber, dessen Würde unmittelbar auf die Würde des Feldmarschalles
folget, und oft durch allerley Beysätze näher bestimmet wird. Dessen Gattin die
Generalinn, plur. die -en. Ein wirklicher General von der Infanterie, heißt bey
der kaiserlichen Armee General-Feldzeugmeister, und der von der Reiterey,
General von der Cavallerie. Oft bezeichnet man mit dem Worte General nur
überhaupt einen Feldherren, den Anführer eines ganzen Kriegsheeres oder doch
eines ansehnlichen Theiles desselben, ohne dessen besondere Würde näher zu
bestimmen. Z. B. wenn man sagt, ein General müsse einen abgehärteten Körper,
einen lebhaften Geist u. s. f. haben. Unter die Generale in engerer Bedeutung,
oder zur hohen Generalität, rechnet man nur die General-Lieutenants, die
General-Feldmarschälle, die Generale von der Cavallerie, die
General-Feldzeugmeister, die General-Feldmarschall-Lieutenants, und die
General-Feldwachtmeister oder General-Majors, dagegen die General-Adjutanten,
General-Kriegs-Commissarii u. s. f. nicht dahin gerechnet werden. Im
Oberdeutschen wurde ein General ehedem auch Oberst-Hauptmann genannt, dagegen
Fronsberg noch den commandirenden General, den General en chef, den obersten
General nennet. Unter den vielen mit diesem Worte zusammen gesetzten Ausdrücken
mögen folgende zur Probe dienen. [
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