Genehm
Genehm,
[
559-560] adj. et adv. von dem Zeitworte
nehmen. 1. * Eigentlich, was man gern nimmt; in welcher jetzt veralteten
Bedeutung dieses Wort ehedem im Oberdeutschen von dem Gelde gebraucht wurde.
Genehmes Geld, welches gäng und gebe ist. 2. Figürlich. 1) * Was man mit
Wohlgefallen empfindet; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, wofür angenehm
eingeführet worden. Do ducht sies so geneme, Stryk. Ein so genemer hort,
Winsbeck. Ein frouwe geneme, Dietmar von Ast. Im Hochdeutschen gebraucht man
es, 2) nur noch als ein Nebenwort, mit dem Zeitworte halten. Es genehm halten,
es für vortheilhaft erkennen, und daher bewilligen. Einen Vorschlag, eine Bitte
genehm halten. In weiterer Bedeutung, es für vortheilhaft erkennen, und daher
zum Bewegungsgrunde seiner Handlungen machen. Den göttlichen Willen, die
Vorschrift der Heilsordnung genehm halten, sie erfüllen. Das Vorwort für dem
Nebenworte vorzusetzen, für genehm halten, ist unnöthig.
S. Genehmigen. [
559-560]