Die Gemeinheit
Die Gemeinheit,
[
551-552] plur. die -en, in einigen
Gegenden, 1) eine Gemeinde, besonders die Einwohner eines Dorfes oder einer
Stadt, als eine bürgerliche Gesellschaft betrachtet.
S. Gemeinde. In einigen Gegenden z. B. in Soest,
bedeutet die Gemeinheit in engerm Verstande die zu keiner Zunft oder Innung
gehörigen Einwohner, welche daher auch Gemeindmänner genannt werden. 2) Ein
einer solchen Gemeinde gehöriges Gut,
S. Gemeinde 3.