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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Gemeindsherr

Der Gemeindsherr, [551-552] des -en, plur. die -en, in einigen Städten, gewisse obrigkeitliche Personen, welche die Angelegenheiten der gesammten Bürgerschaft besorgen, und die Schlüsse des Rathes dem Volke bekannt machen.
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