Geloben
Geloben,
[
537-538] verb. reg. act. eigentlich,
vermittelst eines Handschlages versprechen, und in weiterer und der
gewöhnlichsten Bedeutung, feyerlich versprechen. Etwas mit Hand und Mund
geloben. Nun gelobe meinem Herrn, dem Könige von Assyrien. 2 Kön. 18, 23. Er
that ihr, wie er gelobet hatte, Richt. 11, 39. Wer will für mich geloben? d. i.
Bürge werden, Hiob 17, 3. Sein Leben für das Vaterland geloben. Einem seine
Treue geloben. Das gelobte, d. i. das verheißene, versprochene, Land. Ihr sollt
gereden und geloben, daß u. s. f. eine in manchen Eidesformeln übliche Formel.
In engerer Bedeutung, sich gegen Gott durch eine feyerliche Zusage zu etwas
anheischig machen. Der sein Opfer dem Herrn gelobt, 2 Mos. 6, 21. Gott eine
ewige Keuschheit geloben. So auch die Gelobung. Anm. Schon bey dem Willeram
geliuben, Nieders. gelaven, belaven. Dän. belove, Schwed. förlofwa.
S. Loben, welches statt dieses zusammen gesetzten auch
noch zuweilen vorkommt, ingleichen Gelübd und Angeloben. Ehedem wurde es auch
für entsagen, absagen, gebraucht. E daz ich der christenheit gelobe mih,
Chriemh. Rache St. 262.