Der Geleitsbrief
Der Geleitsbrief,
[
533-534] des -es, plur. die -e, 1) Eine
schriftliche Erlaubniß, sicher durch ein Gebieth zu reisen. 2) In der
Schifffahrt, ein Zettel, welcher jeder Capitän oder Schiffer erhält, wodurch er
berechtigt wird, unter dem Schutze des ernannten Geleitschiffes zu reisen.