Das Geleitsamt
Das Geleitsamt,
[
533-534] des -es, plur. die -ämter, ein
Amt, d. i. Collegium solcher Personen, welches das Geleit im Nahmen des
Geleitsherren besorget, das Geleitsgeld einnimmt, und die dahin gehörigen
Streitigkeiten schlichtet. Ingleichen der Ort, wo dasselbe seine Sitzungen
hält.