Geleben
Geleben,
[
527-528] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und das Zeitwort leben mit der müßigen Alemannischen
Verlängerung ge ist. Es hat sich, besonders in der folgenden 4ten Bedeutung aus
dem Oberdeutschen in einige Hochdeutsche Kanzelleyen eingeschlichen, und
stehet, 1) für leben, in dessen eigentlichen Bedeutung. Eines andern Gnade
gelegen. Bey dem Notker bedeutet gleben, und bey dem Stryker geleben,
gleichfalls leben. 2) Erleben. Ich gelebte noch den lieben abent gerne,
Heinrich von Morunge. 3) Nachleben, Folge leisten.
Was alsdann das recht will geben Dem soll mein Herr gern
geleben, Theuerd, Kap. 107.
4) Der Hoffnung geleben, daß u. s. f. die Hoffnung hegen.
S. Leben.