Die Geldstrafe
Die Geldstrafe,
[
527-528] plur. die -n, eine jede
Strafe, welche in barem Gelde aufgeleget und abgetragen wird, zum Unterschiede
von einer Leibes- Lebens- oder Gefängnißstrafe; die Geldbuße, im Schwabensp.
Galtnüzz, im Sächsischen Landrechte das Gewette.
S. auch Brüche.