Geläufig
Geläufig,
[
523-524] -er, -ste, adj. et adv.
welches nur in der figürlichen Bedeutung des Zeitwortes laufen üblich ist,
geübt, eine aus der Übung erlangte Fertigkeit zu bezeichnen. Eine geläufige
Hand haben, im Schreiben. Sie fuhr in diesem Tone mit einer überaus geläufigen
Zunge fort. Ein sehr geläufiges Gedächtnis haben.