Der Gehorsam
Der Gehorsam,
[
503-504] des -es, plur. car. 1) Die
Bereitwilligkeit, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, sein Verhalten nach
den Befehlen eines andern zu bestimmen. Einem Gehorsam leisten. Allen Gehorsam
bey Seite setzen. Widerspänstige Unterthanen wieder zum Gehorsame bringen. Der
Obrigkeit allen Gehorsam aufsagen, ihr den schuldigen Gehorsam versagen. Es
soll gewiß an meinem Gehorsame nicht fehlen, Gell. Ich sage es ihnen, daß ich
eben den Gehorsam gegen sie trage, den ich meinem Vater schuldig bin, ebend.
Der Gehorsam des Glaubens, in der Deutschen Bibel, Röm. 1, 5, Kap. 16, 26, die
Genehmhaltung und Bewilligung des erkannten Guten. Der thätige Gehorsam, der
gegen den befehlenden, so wie der leidende gegen den beschließenden Willen
eines Obern geübet wird. 2) In einigen Städten, ein Ort auf dem Rathhause, wo
ungehorsame Bürger auf eine Zeit lang in Verhaft gesetzet werden, der
bürgerliche Gehorsam. In den Gehorsam, oder in den bürgerlichen Gehorsam gehen,
bringen, setzen. Anm. Bey dem Kero Horsami, bey dem Notker Gehorsami, bey dem
Ottfried Gihorsam, im Nieders. Horsam. Die Gehorsamy kommt noch im sechzehnten
Jahrhunderte vor, und in einigen Oberdeutschen Gegenden ist auch Gehorsamheit
und Gehorsamkeit üblich, welche den Hochdeutschen fremd sind. Letzteres würde
sich indessen doch alsdann gebrauchen, wenn man den Gehorsam, oder die Handlung
selbst, von der Eigenschaft oder Fertigkeit zu unterscheiden nöthig fände.
S. - Sam.