Das Gehäge
Das Gehäge,
[
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Ein eingehägter, d. i. mit einem Hage oder Zaune umschlossener Ort, und
besonders ein Bezirk, in welchem das Wildbret gehäget wird, ein Jagdrevier, wo
niemand jagen darf. Ein Gehäge anrichten. Ein Fasanengehäge, Hasengehäge u. s.
f. Einen Schlag ins Gehäge legen, im Forstwesen, einen Schlag oder Gehau mit
Hägewischen abstecken, zum Zeichen, daß er gehäget werden soll. Einem in das
Gehäge kommen, oder gehen, figürlich im gemeinen Leben, in dessen Amt greifen;
ingleichen sich etwas anmaßen, worauf nur der andere ein Recht zu haben glaubt.
Auch ein gehägtes Wasser, d. i. ein Bach, Fluß oder See, wo nicht ein jeder
fischen darf, wird ein Gehäge genannt.
S. Hag und Hägen. 2) Ein Hag oder Zaun, und in weiterer
Bedeutung zuweilen eine jede Einfriedigung. Ein Gehäge um den Berg machen, 2
Mos. 19, 12, 23, wo Michaelis das Wort Gränzzug gebraucht.
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