Das Gegenvermächtniß
Das Gegenvermächtniß,
[
487-488] des -sses, plur. die -sse, ein
Vermächtniß, oder eine Schenkung, welche der Ehemann oder ein anderer in dessen
Nahmen der Ehegattinn wegen ihres Brautschatzes und zu dessen Sicherheit thut;
die Widerlage, die Gegensteuer, die Gegenlage, das Gegengeld, Antipherna, im
mittlern Lateine Incontrum.