Gegenfertig
Gegenfertig,
[
485-486] adj. et adv. 1) Einem andern
Dinge entgegen gesetzt; doch nur im Oberdeutschen. Der gegenseitige Theil, der
Gegentheil, Gegner. Der gegenseitige Satz, der Gegensatz. 2) Was jedes von zwey
Dingen an sich hat, oder von jedem derselben dem andern geschiehet.
Gegenseitige Neigung, welche zwey Personen gegen einander haben. Die
Freundschaft schließt gegenseitige Neigungen und Dienstleistungen in sich. Das
gegenseitige Verhältniß, relatio reciproca. Die Treue der ehelichen Liebe
gründet sich auf das gegenseitige Versprechen, Gell. Die wahre Freundschaft
setzet allezeit gegenseitige Verdienste voraus, ebend. Sich zu nennen, heißt
die gegenseitige Achtung verwahrlosen. [
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