Das Gedächtniß
Das Gedächtniß,
[
459-460] des -sses, plur. inus. von dem
Zeitworte gedenken oder denken. 1) Das Andenken, die Erinnerung an eine
vergangene Vorstellung oder Begebenheit. Das thut zu meinem Gedächtnisse. Etwas
in frischem Gedächtnisse haben. König August glorwürdigsten Gedächtnisses. Dein
verstorbener Bruder seligen Gedächtnisses. Ich habe es noch im frischen
Gedächtnisse. Etwas zum ewigen Gedächtnisse aufschreiben. Seines Nahmens
Gedächtniß stiften. 2) Das Mittel der Wiedererinnerung oder des Andenkens, ein
Denkmahl; nur in einigen Fällen. Ein Ehrengedächtniß. Eines Gedächtniß
ausrotten, dasjenige vernichten, was sein Andenken erhalten könnte. 3) Das
Vermögen, sich gehabter Begriffe wieder bewußt zu seyn; die Erinnerungskraft.
Etwas in das Gedächtniß fassen. Ein gutes, ein glückliches ein scharfes, ein
starkes Gedächtniß, wenn man sich bey allem wohl besinnen kann, daß wir es vor
diesem schon empfunden haben. Ein schlechtes, ein schwaches Gedächtniß. Das
Gedächtniß verlieren, um sein Gedächtniß kommen. Etwas im Gedächtnisse
behalten. Das Gedächtniß stärken. Etwas seinem Gedächtnisse einverleiben oder
einprägen. Etwas aus dem Gedächtnisse lassen, es vergessen. Anm. Im Nieders.
nur Dechtniß. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist dieses Wort weiblichen
Geschlechtes. Zu ewiger Gedechtniß, heißt es unter andern in dem 1514
gedruckten Deutschen Livius. Aber Übereilung ist es, wenn man daraus die Regel
folgern will, daß dieses Wort in den beyden ersten Bedeutungen weiblichen, in
der dritten aber ungewissen Geschlechtes ist.
S. - Niß.