Die Gebrüder
Die Gebrüder,
[
455-456] sing. inus. mehrere Brüder
zusammen genommen, als ein Collectivum. Die Gebrüder Richter. Im Oberdeutschen
gebraucht man es auch für das einfache Brüder. Sie sind Gebrüder, d. i. Brüder.
In der ersten Bedeutung kommt dieses Wort schon in dem Schwabenspiegel vor.