Geberden
Geberden,
[
449-450] verb. reg. act. welches nur
als ein Reciprocum üblich ist, sich geberden, Geberden machen, so wohl von den
Gesichtszügen, als von den Bewegungen des Leibes, doch nur in Ansehung ihrer
sittlichen Beschaffenheit, und mehrentheils im nachtheiligen Verstande. Er
geberdete sich sehr übel. Sich lächerlich, albern geberden. Sie mag sich nun
geberden, wie sie will, so hat sie doch nichts an dem Gewinste zu fordern,
Gell. Daher die Geberdung. Anm. Im Nieders. sich beeren. Das veraltete einfache
berden kommt ohne Reciprocation als ein Neutrum noch Es. 61, 10 vor; wie eine
Braut in ihrem Geschmeide berdet.