Der Gatterzins
Der Gatterzins,
[
433-434] des -es, plur. die -en, an
einigen Orten, z. B. um Nürnberg, eine Art von Zins, welcher noch außer dem
Grundzinse gegeben wird, und auch Afterzins, Nachzins, Gattergeld,
Gattergülden, Herrengulden, genannt wird. "Zins, Gatterzins oder Nachzins
werden genennet, die, so auf ainem Gut nach den Aigenzinßen bekent oder
verschrieben sind," heißt es in der Nürnb. Reformat. von 1564. Ehedem gaben
auch in Sachsen die auf den Dörfern wohnenden Handwerker Gatterzinsen, wofür
nachmahls das Schutzgeld eingeführet wurde. An einigen Orten sind es
Getreidezinsen, welche ein auswärtiger Herr bekommt, der sie aber in Person
einfordern muß. Vielleicht von gattern, Angels. gadern, Engl. to gather,
sammeln, einsammeln. [
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