Das Gasthaus
Das Gasthaus,
[
429-430] des -es, plur. die -häuser. 1)
Das Haus eines Gastgebers oder Gasthalters, ein öffentliches Haus, in welchem
Gäste oder Reisende für Geld aufgenommen und verpflegen werden; in den
niedrigen Sprecharten ein Wirthshaus. Schon in dem Tatian Gasthus, im Angels.
Gysthus, bey dem Ottfried Gastuuissi. 2) Zuweilen auch ein Speisehaus, ein
Haus, wo man für Geld zwar gespeiset, aber nicht beherberget wird. 3) In
einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden auch ein Hospital, in welchem
Pilgrimme, Arme und Kranke aufgenommen und verpfleget werden.