Die Gahre
Die Gahre,
[
387-388] plur. inus. von dem folgenden
Zeitworte gähren. 1) Der Zustand, da ein Körper gähret, besonders bey den
Bäckern. Man muß dem Sauerteige die gehörige Zeit zur Gahre lassen. In den
meisten übrigen Fällen ist das Wort die Gährung üblicher. 2) Der gehörige Grad
der Gahre oder Gährung, den ein gährender Körper haben muß. Das Brot hat zu
viel Gahre, wenn der Teig zu sehr gegangen ist. In einem etwas verschiedenen
Verstande hat das Brot bey den Bäckern die Gahre herkommen, wenn es im Ofen
gehörig aufgegangen ist, worauf es heraus gezogen, mit Wasser bestrichen, und
dann erst gebacken wird. Auch von andern Körpern, welch durch eine Art von
Gährung zubereitet werden. Der Tobak hat eine gute Gahre oder Göre. Da man
diese aus dem Geruch erkennet, so wird Gahre, Nieders. Göre, auch von dem
Geruche des Tobaks gebraucht. 3) Was die Gährung eines Körpers hervor bringet.
In diesem Verstande werden die Bierhefen und der Sauerteig im gemeinen Leben
mehrmahls die Gahre oder Gähre, in einem alten 1482 gedruckten Oberdeutschen
Vocabulario die Gyre, und im Oberd. auch der Germ oder Görm genannt. In engerm
Verstande verstehet man unter den Gahre oder Gohre, die Oberhefen oder
Spundhefen des Bieres, zum Unterschiede von den Unterhefen oder Stellhefen.
S. Gäscht, Gischt, und Guhr.
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