Das Gassenlaufen
Das Gassenlaufen,
[
427-428] des -s, plur. car. bey den
Soldaten, diejenige Strafe, da der Verbrecher zwischen zwey Reihen Soldaten
laufen muß, und von ihnen mit Ruthen gehauen wird, welches im gemeinen Leben
Spießruthen laufen genannt wird. Zum Gassenlaufen verurtheilet werden. Etwas
mit Gassenlaufen bestrafen. Schwed. Gatulopp.
S. Gasse 3.