Der Gassenhauptmann
Der Gassenhauptmann,
[
427-428] des -es, plur. die
Gassenhauptleute, in den Städten, ein verpflichteter Bürger, der die Aufsicht
über die Polizey in dem ihm angewiesenen Viertel hat; an einigen Orten ein
Gassenmeister. Vielleicht, weil sie ehedem vornehmlich die Erhaltung der
öffentlichen Ruhe auf den Gassen zu besorgen hatten.