1. Die Gare
1. Die Gare,
[
415-416] plur. inusit. das Hauptwort
von dem Bey- und Nebenworte gar. 1) Der Zustand, da eine Sache gar, d. i.
fertig, zubereitet, zu einem gewissen Gebrauche geschickt ist, in verschiedenen
einzelnen Fällen. Die Gare der Häute bey den Gärbern. In den
Pfeifen-Manufacturen ist die Gare der Grad des Brennens, den die Pfeifen haben
müssen, wenn sie zum Gebrauche geschickt seyn sollen. Die Kohlenmeiler haben
die rechte Gare, wenn sie genau gebrannt haben. Das Kupfer hat seine Gare, in
den Schmelzhütten, wenn es gehörig gereiniget ist. Das Erz hat seine Gare, wenn
es genug geröstet worden;
S. Garerz. In der Bienenzucht bedeutet die Gare des
Weisers dessen Mündigkeit, da er zur Zeugung geschickt wird; ingleichen das
Werkzeug, vermittelst dessen er seine Eyer leget. Ein solcher zur Zeugung
fähiger Weiser wird alsdann garig genannt. Die Gare der Sohle, im Salzwesen,
wenn sie gehörig gesotten hat.
S. Gar und Gärben. 2) Bey den Weißgärbern ist eine Gare
Häute, eine Zahl von 24 Häuten, so viel nehmlich auf Ein Mahl gar gemacht, oder
in die Garbrühe gesetzt werden. [
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