Gangbar
Gangbar,
[
401-402] -er, -ste, adj. et adv. 1) Was
im Gange ist, häufig genommen und gebraucht wird. Eine gangbare Münze, welche
im Handel und Wandel ohne Weigerung angenommen wird; im mittlern Lat.
cursibilis moneta. Der gesunde richtige Verstand ist die gangbare Münze der
Welt, Gell. Türkische Münzen sind hier nicht gangbar. Die Blattern sind jetzt
gangbar, für herrschen, grassiren, ist ungewöhnlich. Eine gangbare Waare.
S. Gang I. 2. Gänge und Ganghaft. 2) Wo man gehen kann.
Der Weg ist gar nicht mehr gangbar. Im Oberdeutschen auch gehelich. Auch
figürlich. Die Wasserröhren gangbar erhalten, so daß das Wasser darin
ungehindert fließen kann. 3) Wo viel gegangen wird. Eine gangbare Straße,
welche häufig von Reisenden besucht wird.