Der Fußdienst
Der Fußdienst,
[
375-376] des -es, plur. die -e,
Dienste, welche zu Fuße verrichtet werden. Besonders Frohndienste, welche ein
Unterthan für seine Person ohne Zugvieh zu leisten verbunden ist, und in
engerer Bedeutung, Gänge, welche er zur Frohne verrichten muß; welche Arten der
Frohnen auch Fußfrohnen, Leibdienste oder Leibfrohnen, Handdienste oder
Handfrohnen, im Oberd. Fußrobathen, heißen; zum Unterschiede von den
Spanndiensten.